Aufschließungsabgabe

Der Einheitssatz für die Aufschließungsabgabe beträgt € 620,--.

Dieser festgesetzte Einheitssatz von € 620,-- setzt sich wie folgt zusammen:

Fahrbahnherstellung  52% € 323,--                  
Gehsteigherstellung  21%                                                                                                        € 128,--
Oberflächenentwässerung  11% €   66,--
Öffentliche Beleuchtung   16% €  103,--
Zusammen 100% € 620,--