Gebrauchsabgabe

Die Gebrauchsabgabe ist von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabengesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.

Abweichend von den Höchsttarifen:

Tarif 2 (Schanigarten): € 5,-- je angefangenen zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenen Monat.