Hundeabgabe

Für das Halten von Hunden ist eine Abgabe wie folgt zu erheben:

1. für Nutzhunde jährlich € 6,54 pro Hund

2. für Hunde mit erhöhtem Gefährdungsptential und auffällige Hunde nach §§ 2 und 3 NÖ Hundehaltegesetz jährlich € 145,-- pro Hund

3. für alle übrigen Hunde jährlich € 35,-- pro Hund

Wird der Hund während des Jahres erworben, so ist die Hundeabgabe innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu entrichten. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe jeweils bis spätestens 15. Februar des laufenden Jahres ohne weitere Aufforderung zu entrichten.