Kanalbenützungsgebühr

Kanalbenützungsgebühren für Mischwasser-, den Schmutzwasser-, den Regenwasserkanal, den Schmutzwasser-Regenwasserkanal (Trennsystem)

1. Die Kanalbenützungsgebühren sind nach den Bestimmungen des § 5 des NÖ Kanalgesetzes 1977 zu berechnen.

2. Zur Berechnung der laufenden Gebühren für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage (Kanalbenützungsgebühr) wird

      a) beim Mischwasserkanal der Einheitssatz mit          € 1,85

      b) beim Schmutzwasserkanal der Einheitssatz mit     € 1,85

      c) beim Trennsystem der Einheitssatz mit                    € 1,85

festgesetzt.